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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma S.K.I. Schlegel & Kremer Industrieautomation GmbH.

I. Allgemein
Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für alle – auch künftigen – Einkäufe. Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

II. Vertragsschluss
(1) Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellung. Mündlich erteilte Aufträge oder Nebenabreden erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
(2) An unser Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) sind wir zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung uns gegenüber annehmen.
(3) Sämtlilche Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Verkäufer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines
Auftrags überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung oder Ablehnung des Auftrags sind uns die Unterlagen oder Gegenstände
kostenfrei zurückzusenden.
(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, die von ihm anlässlich der Ausführung unserer Bestellung erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Durchführung von Bestellungen unseres Unternehmens zu verwenden und Dritten nicht zur Kenntnis zu bringen.

III. Lieferbedingungen
(1) Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Sollte der in der Bestellung genannte Termin nicht eingehalten werden können, so teilt der Verkäufer uns dies in seiner Auftragsbestätigung unter Angabe der Lieferzeit per Fax innerhalb von drei Arbeitstagen mit.
(2) Teillieferungen oder Vorablieferungen sind nur zulässig, wenn dies mit uns ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Vorzeitige Lieferungen und Rechnungsstellungen werden nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Absprache akzeptiert.
(3) Der Verkäufer teilt uns in seiner Auftragsbestätigung die Fracht- und Verpackungskosten mit.
(4) Hat der Verkäufer den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine
angemessene Frist gesetzt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Droht eine Verzögerung der Lieferung, ist uns hiervon unter Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen.
(5) Im Falle des Verzugs hat der Verkäufer für jeden Werktag der Verspätung 0,5 Prozent, höchstens jedoch 5 Prozent der
Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der
Leistung bleiben unberührt.

IV. Gewährleistung/Haftung
(1) Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Mängel der gelieferten Ware zeigen wir dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an, soweit die
Mängel bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden konnten. Mängel,
die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.
(3) Der Verkäufer haftet uns für sämtliche aus der Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstehenden Schaden. Die Haftung des Verkäufers für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Auslieferung.

V. Form von Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Verkäufer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat,
bedürfen der Schriftform.

VI. Produkthaftung
(1) Der Verkäufer stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf Produktschäden beruhen, die ihre
Ursache in seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich haben. Der Lieferant wird uns weiter die Kosten für aus diesem Grund von uns eingeleitete Rückrufaktionen erstatten.

VII. Rechnung und Zahlung
(1) Rechnungen sind als pdf-Datei per E-Mail an factura@ski-gmbh.com zu senden.
(2) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen mit 2 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Mit der Zahlung ist weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängelansprüche verbunden.

VIII. Abtretung
(1) Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien Mönchengladbach.

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